@qwk: Aus den Ausführungen oben ergibt sich mE eine Anpassungsnotwendigkeit für den Abschnitt zu FIFO / LIFO:
FIFO / LIFO und die Haltefrist
Für die Berechnung der Haltefrist kann es wichtig sein, zu klären, welchen Bitcoin man zuerst erworben und welchen man zuerst verkauft hat. Dafür gibt es grundsätzlich die beiden Verfahren FIFO und LIFO.
Beide Verfahren stellen
Verbrauchsfolgefiktionen dar in Ermangelung der Möglichkeit, die
tatsächliche Verbrauchsfolge zu ermitteln. Handelt man aber streng nach dem ... ich nenne es mal ... Shorena-Verfahren, dann kann man die tatsächliche Verbrauchsfolge eindeutig bestimmen. Mit Electrum 3.1 steht einem offensichtlich auch ein geeignetes Tool zur Verfügung, die entsprechenden Preisdifferenzen zu ermitteln und für die Steuererklärung aufzubereiten. Natürlich immer vorausgesetzt, man handelt dann nicht an einer Exchange mit den transferierten Coins wild gegen Fiat / Altcoins. Aber auch dann, wenn man das tut, hat man eine konkrete Einstiegsbewertung für die transferierten Trade-Coins.
Vlt. kannst Du das beizeiten ergänzen, dass FIFO/LIFO als Ausweichverfahren eigentlich nur dann eine Rolle spielen, wenn man die tatsächliche Verbrauchsreihenfolge nicht ermitteln kann / will. So würde ich das zumindest nach der Beschäftigung mit dem Thema sehen.