ich habe gestern mit 2 finanzbeamten gesprochen und die sagten mir, es gab bis mitte 2017 die Anweisung, Crypto-Währungen als Umsatzsteuerfrei zu behandeln. Diese Anweisung wäre mitte 2017 widerrufen worden, da es eine bundeseinheitliche Regelung geben soll (was ja den aktuellen entwicklungen entspricht).
Interessant ist, dass diese beiden in anderen Bundesländern als NRW arbeiten. Persönlich war mir nicht klar, dass dort auf Länderebene solche unterschiede herrschen. Ich dahcte immer, dass wäre bundesweit (im rahmen des ermessungspielraums) gleich.
Danke zunächst für den wertvollen Hinweis.
Ja, da sprichst du sozusagen ein "weites Feld" an: Die dezentrale Organisation, man könnte auch sagen "Zersplitterung" der deutschen Steuerverwaltung mit BMF, Landesfinanzministerien, den regionalen OFDen und den einzelnen örtlichen Finanzämtern. Damit diese Organisation einigermaßen einheitlich funktioniert und nicht dazu führt, dass gleiche Fälle von Finanzamt zu Finanzamt unterschiedlich entschieden werden, gibt es die Praxis der sog. BMF-Schreiben, in denen das BMF deutschlandweit festlegt, wie bestimmte Rechtsvorschriften und Gerichtsurteile zu verstehen und damit die geregelten Sachverhalte im Ergebnis zu entscheiden sind. So auch hier bei der Umsatzsteuer. Diese BMF-Schreiben sind übrigens kein gut gehütetes Geheimnis, sondern werden hier veröffentlicht:
http://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Service/Publikationen/BMF_Schreiben/bmf_schreiben.htmlWenn diese Schreiben aber wie in unserem aktuell diskutierten Fall nicht (rechtzeitig) kommen, müssen die Finanzämter ja trotzdem entscheiden und da kann es eben zu regionalen Unterschieden kommen. Wir hatten hier im Thread ja schon vermutet, dass das Finanzamt Bonn-Innenstadt fälschlicherweise Umsatzsteuer gefordert hat, weil das erwartete Kryptoschreiben des BMF noch nicht erschienen ist und das FA auch nicht die inzwischen geänderte Rechtsauffassung des BMF kannte. Aktuelle Entscheidungen anderer Finanzämter sind bislang nicht bekannt.
ich habe gestern mit 2 finanzbeamten gesprochen und die sagten mir, es gab bis mitte 2017 die Anweisung, Crypto-Währungen als Umsatzsteuerfrei zu behandeln. Diese Anweisung wäre mitte 2017 widerrufen worden, da es eine bundeseinheitliche Regelung geben soll (was ja den aktuellen entwicklungen entspricht).
Das ist sehr interessant. @Kryptotaxpert hatte ja laut seinem Eingangspost ganz oben hier im Thread von einer Stelle in der Finanzverwaltung die Auskunft erhalten, dass es trotz Hedqvist-Urteil des EuGH bislang KEINE neue Verwaltungsanweisung gegeben habe. Jetzt hast du - von einer anderen Stelle - die gegenteilige Auskunft. Zunächst einmal nichts erstaunliches - siehe oben, Stichwort "Zersplitterung".
Was aber hat die Behörde in deinem Fall (wahrscheinlich eine OFD), die die Anweisung zuerst erlassen und dann Mitte 2017 wieder aufgehoben hat, denn angeordnet, was bis zum Erscheinen des zu erwartenden BMF-Kryptoschreibens passieren soll? Die erlassen zuerst (offenbar aufgrund des Hedqvist-Urteils) eine Verwaltungsanweisung und heben die dann wieder auf, ohne dass etwas an deren Stelle tritt? Auf welcher Grundlage sollen denn die dortigen Finanzämter Fälle entscheiden, die bis zum Erscheinen des BMF-Schreibens entstehen? Antworten auf diese Fragen würden vielleicht etwas Licht in den Steuer- und Zuständigkeitsdschungel bringen ...
Falls du die Möglichkeit hast, dort nochmal nachzufragen, sag vorher kurz hier Bescheid, vielleicht kann ich dir noch etwas input liefern ...