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Board Deutsch (German)
Re: Umsatzsteuer auf Kryptowährungen - Bitcoins, Altcoins und Token -
by
Münzpräger
on 27/02/2018, 19:48:59 UTC
Man kann diesen Absatz mMn auf zwei Arten interpretieren.

1) Die Transaktion an sich darf ausschließlich zu Zahlungszwecken erfolgen. Der verwendete Coin ist dann unerheblich.

2) Der Coin an sich darf nur den Zweck haben als Zahlungsmittel eingesetzt zu werden.

Die Kommentatoren vorher haben wohl zu Variante 2 tendiert.