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Board Deutsch (German)
Re: Umsatzsteuer auf Kryptowährungen - Bitcoins, Altcoins und Token -
by
Kryptotaxpert
on 28/02/2018, 00:35:00 UTC
@ qwk

Du bleibst, möglicherweise aus gutem Grund, sehr rätselhaft. Ich kann mich nun wirklich nicht daran entsinnen, Links auf "Berater" gepostet zu haben um meine Auffassung zu untermauern, allerdings habe ich Links zu Blödsinnverbreitern gepostet, dies dann aber auch deutlichst herausgestellt. Solltest Du den blog meinen, darüber werde ich mich Morgen mit Christoph sehr intensiv unterhalten. Also bitte, komm doch einfach auf den Punkt und schreib hier nicht irgendwelche interpretationsfähigen Aussagen hin. Wie Du mir per PN geschrieben hast, bist Du weder Steuerberater noch, dass ist allerdings nur eine Einschätzung, Mitarbeiter der Finanzverwaltung (auf welcher Ebene auch immer). Also Butter bei die Fische, dass sagt man so im Ruhrpott.

@ Münzpräger

Die Verfügung dient dazu, eine klare steuerliche Definition von Kryptos zu schaffen und das umsatzsteuerliche Thema zu klären, dies wurde aus meiner Sicht gut umgesetzt. Hier können jetzt alle "aufatmen" die aus Angst vor Umsatzsteuer aus dem Markt gegangen sind.
Dass die Hingabe von zB (das zB wird ja immer wieder überlesen) BTC gegen eine Tasse Kaffee in einem gewerblich tätigen Cafe zu einem umsatzsteuerlichrelevanten Sachverhalt im Hinblick auf den Leistungsaustausch - kaffee gegen Bitcoin - ist doch klar. allerdings wird der Kaffee besteuert, nicht der Coin. Ich formuliere es mal einfach, die Zahlung löst keine Umsatzsteuer aus, die Lieferung der Tasse Kaffee hingegenschon, worüber denkt man also nach?

Das gleiche gilt selbstversändlich auch für Anbieter einer Leistung, die mit der Blockchain verbunden ist, einer bietet die Abwicklung eines Contact ganz smart an, nutzt die Technologie und ein Abnehmer findet das toll und "schlägt" ein. Leistungsaustausch - umsatzsteuerlich als steuerbar und pflichtig zu werten, hat die BC nur nix mit zu tun, sie ist Mittel zum Zweck. Ein Apfel, der am Baum rumhängt wird ja auch nicht besteuert...


@twbt

möglicherweise ist der "Funfaktor" des Forums etwas kryptisch, Du bist, wie ich weiß, wirklich an steuerlichen Fragen interessiert, nimm Dir doch einfach mal  das Umsatzsteuergesetz und die Richtlinien und les das, dann, so schätze ich Dich ein, da Du analytisch ja gut drauf bist, wirst Du schnell darauf kommen, dass Du "ein kleines bissl" in die falsche Richtung denkst. Das Umsatzsteuergesetz ist das Einzige Gesetz, was tatsächlich einer Systematik unterliegt, die zu verstehen sogar Spass machen kann. Hie werden sogenannte Lebenssachverhalte auf die steuerliche Würdigung übertragen... USt war für mich immer das interessanteste Thema, da gibts zur Sachverhaltsfixierung auch nix an Software, da muss man selber denken. Für den Rest gibts zB Datev, da muss man nur in ein Kästchen eine Zahl reinmalen, ...


Ich fasse die Verfügung des BMF nochmal kurz: Coins werden wie gesetzliche Zahlungsmittel behandelt. Dient der Coin zur Bezahlung eines Leistungsaustauschs zwischen zwei natürlichen Personen, wird dieser Leistungsaustausch besteuert. Da kann der Coin aber nix für, er ist dann das Entgelt für die "Handelsware".

Last not least:

@ qwk

ich weiß zwar nicht, wer Du bist (siehe oben) allerdings gibt es nach meiner Einschätzung keine weiteren zwingenden Gründe, Deine Posts zu lesen, ist schon ziemlich "arm" hinter einer Verfügung in der aktuellen Form eine "Vermutung" in den Raum zu stellen, dass die Unterbesetzheit der FiVerw politisch als Strategie benutzt wird.


PS: Ich qote jetzt nicht mehr, muss ja jeder selber wissen, was er zum Besten gibt.


Info an Mgsys, Hätte mich gerne mit Dir persönlich unterhalten.