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Board Deutsch (German)
Re: Bitcoin & die Steuer - FAQ
by
qwk
on 28/02/2018, 17:44:39 UTC
Weil das jetzt irgendwie ein bisschen untergegangen ist, nochmal die

Bitte um Erläuterung warum bei POS-Coins eine Verlängerung der Haltefrist auf 10 Jahre ausgeschlossen ist?

Bisher habe ich dazu keine für mich als Laien nachvollziehbare Begründung lesen dürfen.
Solange ich die nicht habe, bin ich nicht gewillt, in der FAQ "Entwarnung" zu geben, schließlich könnte mancher daraus für sich eine Entscheidung treffen, die ihm letztlich steuerlich "schadet".

Eine POS-Coin ist ein immaterielles Wirtschaftsgut(?), aus dessen Nutzung sich unmittelbar Erträge ergeben.
Warum verlängert sich die Haltefrist nicht auf zehn Jahre?
Weil da nichts "genutzt" wird! Es besteht auch keine unmittelbare Rechtsbeziehung zu einem "Dritten" der den Coin zur ertragserzielung nutzt, das Gas pupt so da raus.
Die eigentliche Frage ist aber doch, was unter "Nutzung als Einkunftsquelle" im Sinne von EStG 23 zu verstehen ist.
Ich persönlich hätte laienhaft angenommen, dass das Staking selbst eine Nutzung als Einkunftsquelle darstellt.

Prinzipiell kann ich den Coin als Zahlungsmittel nutzen, aber eben auch als Einkunftsquelle mittels Staking, insofern erschließt sich mir nicht, wieso aus meiner aktiven Entscheidung, letzteres zu tun, plötzlich keine Rechtsfolge erwachsen soll.


Was tut man mit Coins die pupen? Nix! die liegen einfach miteinander rum...
Ja. Die liegen einfach rum. Man nutzt sie, indem man sie liegen lässt und dadurch Einkünfte aus ihnen generiert.
Man muss die bewusste Entscheidung treffen, einen möglichst großen Batzen dieser Coins möglichst lange nicht zu bewegen, um in den Genuss dieser Einkünfte zu gelangen, und erst dadurch generiert man die entsprechenden Einkünfte.

Wie gesagt, vielleicht habe ich Schuppen auf den Augen, aber mir erschließt sich nicht, wieso das keine Nutzung sein soll.
Man hat sich ja sogar im Vorfeld üblicherweise bewusst für die entsprechende POS-Coin entschieden, eben weil man daraus Einkünfte erhält.


Langer Rede kurzer Sinn:
was ist eine "Nutzung als Einkunftsquelle" im Sinne von EStG 23?
Von Vermietung an Dritte oder so steht da ja mal zunächst nix.