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Re: Umsatzsteuer auf Kryptowährungen - Bitcoins, Altcoins und Token -
by
twbt
on 01/03/2018, 12:14:58 UTC
⭐ Merited by qwk (1)
Aber ich schaue mir das in jedem Fall nochmal an, was die Jungs im Paralleluniversum in Wirklichkeit so treiben Smiley
Mache ich auch.

Die Transaktion wird gezahlt, weil der Überweisende eine Dienstleistung (TX in einer bestimmten Zeit) haben will, wirklich freiwillig ist diese Zahlung nicht. Auch auf den identifizierbaren Leistungsempfänger kommt es nicht an, da das BMF hier auf die Rewards und nicht auf TX abstellt.

Demnach wäre das Mining, die anderen Parameter (Unternehmer, im Rahmen seines Unternehmens usw.) vorausgesetzt, ust-pflichtig.

Das Gleiche würde demnach dann auch für das Ausführen von Smartcontracts gelten.

Ich glaub', das hat mich wieder auf die Spur gebracht. - Wir können eigentlich die ganze Frage Transaktion vs. Smart Contract völlig außen vor lassen, das ist nämlich bei Bitcoins und Ethereum letztlich so ziemlich das gleiche (und verhält sich so, wie Du oben beschrieben hast, qwk). Auch Bitcoin-Transaktionen sind letztlich Smart Contracts. Die TX-Gebühr (bzw. die Ether für das Gas) dienen dazu, eine konkrete Dienstleistung zu entgelten: Transaktionen in einen gültigen Block der Chain zu schreiben (natürlich kann man bei Ethereum auch einfach Gas in einer Schleife verbrennen, das ist aber üblicherweise nicht das Ziel eines Smart Contracts).

Wenn das aber im Inland umsatzsteuerpflichtig wäre, müssten die Miner dann wissen, in welchem Land derjenige sitzt, der die Transaktion "beauftragt" hat?