zu 1. Du wirst doch nicht ernsthaft annehmen, dass die die ertragsteuerliche Sichtweise sich von der umsatzsteuerlichen verabschiedet?
Aber, natürlich. Oder unterliegt die Einkommenssteuer in Deutschland plötzlich auch den Urteilen des EuGH zur MwStSystRL?
zu 2. Die Hingabe gegen ein Auto ist ein Lieferung gegen Entgeld, Ware Auto gegen (gleichgestelltes) Zahlungsmittel, verstehe also nicht, was Du meinst.
Und was ist dann die Hingabe von Bitcoin gegen Litecoin? Nicht steuerbar, weil beide dabei Zahlungsmittel sind?
zu 3. Da bin ich mal auf Klaus gespannt
Ich unterstelle bei Klaus ja immer: ein lernfähiges Wesen.
zum PS: Es besteht bereits eine "Gegen FAQ", allerdings nicht so sortiert und in einer anderen Chain.
Davon bestehen zahlreiche. Wir sind hier nur die besten der Szene. Weil wir alle schon reich
sind. Sonst wären wir ja Steuerberater geworden.

Viel Spass mit Lifo trading beim Finanzamt...
Nochmal: Lifo wollte ich Klaus gar nicht nahebringen (wäre ich in der Verlegenheit) - sondern konkret belegbare Verbrauchsfolgen, keine Fiktionen darüber.