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Board Deutsch (German)
Re: Bitcoin & die Steuer - FAQ
by
Kryptotaxpert
on 02/03/2018, 08:39:36 UTC
@ twbt:

Ich sags mal ohne Ironie: Die ertragsteuerliche Sicht wird der umsatzsteuerlichen Folgen, sprich, Coins/Token werden bei der Verwendung als Zahlungsmittel gesehen und, da sie wohl kaum den Gütern des täglichen Bedarfs zuzurechnen sind auch weiter in § 23 EStG eingestuft. Ich könnte mir allerdings vorstellen, dass aus der Entwicklung heraus, eine Änderung in § 20 erfolgt und die Dinger, vergleichbar mit Aktien u.ä. unter die Abgeltungssteuer fallen. Das wäre allerdings Zukunftsmusik.

@ qwk:

Nimm bitte nichts persönlich, wenn ich knackiger schreibe, ich weiß selber, wie schwer es ist, eine belastbare Struktur in die ganzen Facetten des Kryptomarktes zu bekommen, um die daraus entstehenden Einzelsachverhalte dann steuerlich möglicht richtig einzuordnen. Dein Einsatz ist schon Lobenswert.

Wenn ich dann mal "Blödsinn" zu einer Aussage schreibe, hängt das vielleicht dann auch damit zusammen, dass ich manchmal Zeiten habe, wo ich weniger "pädagogisch wertvoll" bin, eher so der Rüpel. Hab jetzt seit Anfang Januar regelmäßig 70 - 80 Stunden gearbeitet, dass macht manchmal eben auch dünnhäutig.

Mal zu den Verbrauchsfolgeverfahren: Es spielt genau genommen keine Rolle, ob man FiFo oder LiFo anwendet und das in seine Tradingstrategie einbezieht, man käme immer zu dem gleichen Ergebnis. Beide Verfahren kann sich plastisch ganz gut wie einen "Rangierbahnhof" vorstellen, ich muss die Züge eben entsprechend sortieren, damit ich zum gewünschten Ergebnis komme.

Mit Herrn Hellinger hatte ich zu diesem Thema bereits in meiner Gruppe treffliche Diskussionen über rechtsfehlerhaft angewandte Analogien in Ermangelung einer Rechtslücke, die Anwendung dieser Verbrauchsfolgeverfahren ist eben für Trader zZ das A und O, bei LiFo muss ich vollständig anders agieren als bei FiFo, wenn das dann nicht anerkannt wird und Klaus mit § 23 EStG winkt würde es teuer.

Hinsicht meiner Aussage zum Vorsteuerabzug, muss ich nochmal was nachlesen, die Aufhebung der Einschränkung des Vorstateuerabzugs so wie ich ihn dargestellt habe, ist so richtig (also im Drittland verhökern), ich "stolpere" jedoch noch etwas, ob die einfacherer Variante nicht auch funzt.

Miner -> Kauft Büchsen (Vorsteuer) -> meint Coins (nicht steuerbar, damit ist der Vorsteuerabzug nicht ausgeschlossen) -> Vertickt die Coins (sterfrei (Inland: Ausschluss - Ausland: kein Ausscluss)... eigentlich erstmal alles klar, allerdings ist der unmittelbare "Umsatz" der der Anschaffung der Büchse folgt, nicht steuerbar, sollte nur dieser betrachtet werden, dann "Holla die Waldfee" spielt es keine Rolle mehr ob er die Dinger im In aoder Ausland verkauft. Dies muss ich nochmals klären... (Hab nur nicht soviel Zeit zu lesen, Umsatzsteueranwendungserlass ist schon dick, insbesondere wird viel zu § 15 geschrieben).

In diesem Sinne, schönen Freitag (Es kommt heute ein Artikel im Bitcoinblog raus, vielleicht findet er ja Eure gefällige Aufmerksamkeit - nein nicht von mir - CB hat den geschrieben und ich habe nur etwas redigiert)

Es scheint übrigens tatsächlich so zu sein, dass wohl jede am Markt erhältliche Software diese Verfahren falsch anwendet. Dazu werde ich aber zu einem anderen Zeitpunkt mal ausführlich schreiben, ich muss mich nämlich mal anfangen zu strukturieren, sonst sitze ich immer den ganzen Tag vor der Büchse und schreib da irgendwas, meine Arbeit bleibt dann aber liegen.