Aus gegebenem Anlass noch einmal wiederholt:
Muss ich beim Verkauf von Bitcoins Umsatz-/Mehrwertsteuer abführen?
Nein. Dies ist bereits seit 2013 abschließend geklärt. Anders lautende Meldungen in den Medien waren lediglich hysterisches "Coinmageddon"-Geschrei.
SEIT 2015! DARF MAN MIT EINER ERFOLGSAUSSICHT VON 100% KLAGEN, SEIT 2.2018 DÜRFEN DIE FINANZÄMTER AUCH NACH HEDQUIST ENTSCHEIDEN.
Noch mal gestöbert: Ebenfalls Schaeffler 2013, aber an anderer Stelle:
http://www.frank-schaeffler.de/wp-content/uploads/2013/10/2013_09_27-Antwort-Koschyk-Bitcoin3.pdf27. September 2013 Hartmut Koschyk (BMF) an Frank Schäffler MdB:
Die bloße Entgeltentrichtung ist keine Lieferung oder Leistung im Sinne des § 1 Absatz 1 Umsatzsteuergesetz. Dementsprechend ist die Verwendung von Bitcoins als Zahlungsmittel nicht umsatzsteuerbar.