Interessant finde ich hier den Absatz über das "Minen". Dort steht
Bei den Leistungen der Miner handelt es sich um nicht steuerbare Vorgänge
Weiterhin wird beim Umtausch von Bitcoin zu konventioneller Wärung, und vice versa, auf
Art. 135 Abs. 1 Buchst. e MwStSysRL
verwiesen was für mich bedeutet das keine Steuer gezahlt werden muss.
Mein Verständnis ist hier nun gerade dass ich weder für den Tausch in oder von Bitcoin, noch das Mining, Steuern zahlen muss. Wo ist mein Denkfehler?