Danke für den Link!

Jetzt fehlt noch eine solche Klarstellung für die gewerbliche Behandlung der geschürften Coins bezüglich der Einkommensteuer.
Ja, es geht im Schreiben nur um Umsatzsteuer, "nicht steuerbare Vorgänge" bezieht sich nur darauf (und nur auf Tausch und Mining). Das hatte in den letzten Wochen für Aufregung bei Daytradern gesorgt.
https://www.btc-echo.de/bundesfinanzministerium-umsatzsteuerfreiheit-bei-kryptowaehrungenEin Warenkauf, der in Deutschland mit Bitcoin bezahlt wird, unterliegt weiterhin der Umsatzsteuer und ist vorsteuerabzugsfähig.
Hier wird das Schreiben auch erläutert:
https://www.wallstreet-online.de/nachricht/10334217-umsatzsteuerliche-behandlung-bundesfinanzministerium-virtuellen-waehrungenSchön auch die Klarheit, daß gewerbliches Schürfen von der Umsatzsteuer befreit ist. Wäre ja auch kompliziert geworden, das z.B. für einen
Drittland-Pool deutschen Pool zu machen.
@Shelltux
Ich habe das die Tage gebucht und mich gegen Poolbetrachtung entschieden. Der Verlust der eigenen Poolcoins (vor Übertragung in Wallet) ist meiner Meinung nach steuerlich nur relevant, wenn er auch vorher als Gewinn gebucht wird, ansonsten besteht der Verlust nur aus den Betriebskosten, die ja gewerblich so oder so geltend gemacht werden. Ich nehme Steuerkonto SKR03 2650 "Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge", Jahresgewinn jeweils Jahresendbestand - Anfangsbestand. Ich überlege noch, aber vermutlich muß ich einen Kauf mit im Laufe des Jahres übertragenen Coins auch auf 2650 buchen.