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Board Deutsch (German)
Re: Bitcoin & die Steuer - FAQ
by
twbt
on 04/03/2018, 18:21:27 UTC
Aber so ganz anfreunden kann ich mich damit noch nicht.
Aus der Sicht des Miners geht es ja darum, dass er den Pool tatsächlich lediglich als Vermittler nutzen möchte.
Absicht des Miners ist ja die Partizipation am Netzwerk und der (anteilige) Erhalt der Block-Reward und der Fees.

Wirklich? Aus den BTC/BCH-Swings des letzten Jahres kann man mE sicher ableiten, dass Miner nahezu durchweg nicht an einem konkreten Netzwerk interessiert sind, sondern daran, ihre Invests reinzuholen (mit maximal möglichem und möglichst risikofreien Profit). Da sie das mit Solo-Mining schlicht nicht realisieren können, schließen sie sich eben einem Pool mit PPS an. (Und dagegen ist ökonomisch auch nichts einzuwenden.)

Er nutzt den Pool lediglich, um sein Risiko zu streuen, dafür nimmt er auch hin, dass der Pool eine Gebühr verlangt.
Der Miner hat ja nicht den eigentlichen Geschäftszweck "Herstellung von Rechenleistung und Abwärme", sondern "Herstellung von Magic Internet Money".

Eigene "Herstellung" ja gerade eben nicht, dann wäre er im p2pool. Aber, natürlich: er strebt die Vergütung in Kryptos an.

Ja, damals, als wir noch im Kibbuz die Felder mit kohlebetriebenen Minern beackert haben, da war das so Cool

Hehe. Ja.

Interessant, aber ich denke, das dürfte für die steuerliche Einstufung dann wirklich keine Rolle mehr spielen.
Ich nehme es natürlich mit auf in die offensichtlich entstehende "Mining - was ist das eigentlich - FAQ" Wink

Yep. Es schwächt nur mein Argument, dass Pool-Miner nicht das machen, was das BMF da schreibt. Wenn sie GBT nutzen, dann machen sie das in etwa. Nur bieten viele Pools GBT schlicht nicht an.

Du schreibst "erwerben möchte". Meine Gegenfrage wäre jetzt eher, ob man hinterher noch wechseln kann, und wenn ja, wie?
Erwirbt man am Anfang ein Paket, entscheidet man lediglich über das Produkt.
Kann man hinterher die Rechenleistung auf eine andere Coin switchen, hat man eventuell mehr mit dem Pool-Miner gemeinsam.
Kann man aber nur "aus Kulanz" oder aufgrund einer vertraglichen Zusage des Anbieters in ein anderes "Paket" wechseln, bleibt alles beim alten.

Lt. FAQ von Genesis-Mining kann man genau das:

Genesis Mining ermöglicht es seinen Kunden, verschiedene Arten von digitalen Währungen in der gleichen Zeit zu errechnen. Sie entscheiden, welche Coins Sie möchten und weisen die Hashpower entsprechend zu. [...] Wenn sie Interesse am Mining anderer Kryptowährungen haben, können Sie das auf diese Weise tun. Gehen Sie in der Benutzeroberfläche zu "Mining Zuweisung" und wählen Sie Ihre bevorzugte Hashpower Zuweisung. Sobald Sie fertig sind, klicken Sie bitte auf "Zuweisung speichern".

Wie das bei anderen Cloud-Minern ist? Keine Ahnung, davon betreibt ja die überwiegende Zahl eh überhaupt kein Mining, sondern einen Ponzi.

Da definierst du jetzt einseitig, was "echtes" Poolmining ist.
IMHO ist P2Pool das "echte" Poolmining.
Moderne Pools sind ein neu entstandenes Convenience-Produkt.
Aber ich sehe ein, dass ich P2Pool wohl als vierte Form des Minings eine Sonderstellung einräumen sollte.

Ja, da hast Du recht, war missverständlich formuliert. Ich denke aber unterm Strich, p2pool muss man tatsächlich gesondert betrachten.

Vorerst ja. Aber da die Frage, was man denn genau macht, ja erhebliche steuerliche Auswirkungen haben kann, ist es sicher interessant, wenn man im Einzelfall darauf verweisen kann, dass das FA falsch liegt. Ggf. muss man dann eben vor Gericht die günstigere Einstufung erstreiten, und dann kann eine Klarstellung wie diese FAQ schon mal eine gute Argumentationsgrundlage liefern.

Stimmt. Spätestens vor den Finanzgerichten spielen BMF-Schreiben nur noch eine bedingte Rolle.