Jein.

Hm.

Die "erworbene Hashrate" ist ein Vertrag über eine Dienstleistung.
Das ist IMHO nicht mit einem Wertpapier zu vergleichen.
Aber Dienstleistungsverträge sind üblicherweise nicht börsengehandelt.
Wie man das steuerlich einordnet

Tja. Wie drüben schon gepostet:
Die ertragsteuerliche Beurteilung der genannten Sachverhalte soll mit den obersten Finanzbehörden der Länder erörtert werden. Die Erörterungen sind noch nicht abgeschlossen.
Wenn das Ergebnis dieser Erörterungen genauso interpretationsoffen wird wie das letzte BMF-Schreiben, dann haben noch Generationen von Steuerberatern ihren Spaß an dieser Sache.
BTW: Das BMF in Österreich ist auch ziemlich aktiv bzgl. der ertragssteuerlichen Einordnung von Kryptos:
https://www.bitcoin-austria.at/de/artikel/steuern-bitcoin-privatvermoegen-aenderung Das liest sich auch alles etwas ... irritierend.