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Re: Bitcoin & die Steuer - FAQ
by
iudica
on 07/03/2018, 08:50:33 UTC
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Verlängerung der Haltefrist auf 10 Jahre
- beim Verleihen von Bitcoins
Auf manchen Börsen kann man seine Bitcoins gegen Zinsen verleihen. Es ist weitgehend Konsens, dass sich hieraus keine Verlängerung der Haltefrist ergibt. Vereinzelt verweisen Steuerberater dennoch auf das Risiko, dass sich hieraus eine Verlängerung der Haltefrist ergeben könnte. In diesem Sinne ist es ratsam, das (geringe) Risiko einer eventuellen Besteuerung gegen den Nutzen der Zinsen abzuwägen.
- bei Altcoins mit POS / Staking o.ä.
Die Haltefrist von Coins mit Dividenden oder Zinsen jeder Art verlängert sich möglicherweise auf 10 Jahre, wenn im ersten Jahr nach der Anschaffung eine solche Dividende ausgeschüttet wurde. Dies ist strittig und wird derzeit von der überwiegenden Mehrheit der fachspezifischen Steuerberater verneint. Auch hier gilt es, abzuwägen, ob der Nutzen der Dividende das (geringe) Risiko einer Verlängerung der Haltefrist überwiegt.

Wie versprochen habe ich eine Erläuterung für die Nichtanwendbarkeit der 10 Jahresfrist geschrieben.

https://hellinger.eu/cryptocurrencies-10-jahre-haltefrist-23-estg/

Ein Kollege will hierzu eine gegensätzliche Stellungnahme schreiben. Ich vermute, wir werden dann noch mal gegenseitig verlinken/updaten.