Genau genommen, wäre hier aber auch eine EEG Umlage fällig, aber ....!?
Jop, für den Betreiber wird auch in diesem Fall EEG fällig. Um die EEG zu vermeiden, muss man Eigentümer des Kraftwerks sein, dann ist es echter Eigenverbrauch.
Das stimmt so nicht ganz.
Er darf den Strom nicht verkaufen jedoch sein Kraftwerk vermieten, dieses darf dann aber nicht Einspeissen und muss völlig autonom laufen.