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Board Deutsch (German)
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Re: Bitcoin & die Steuer - FAQ
by
twbt
on 13/03/2018, 20:43:19 UTC
⭐ Merited by qwk (1)
die frage ist ja, passt das bei airdrop.

Der "gemeine Wert" passt so ziemlich für alles: für Kieselsteine, Goldbarren, Kupferklumpen - selbst für die Luft, die einem beständig zufließt. Der "gemeine Wert" wird übrigens auch unterstellt, wenn man einfach behauptet: "Ich hab' den einen BTC gestern in der Kneipe für 2,50 EUR verkauft." Dann sagt der im Thread immer mal wieder zitierte Klaus vom Finanzamt: "Schade für Sie. Er war aber 7.500 EUR wert. Das setzen wir dann mal an." - Im Kern ist also die Frage: Wann ist der Zuflusszeitpunkt? Und das lässt sich mE - zuletzt mit Rückgriff auf das o.g. BFH-Urteil - eindeutig beantworten: das ist der Zeitpunkt, wo ich Verfügungsgewalt über die mir zugeflossene Sache erlange. In § 11 EStG steht mitnichten, dass das der Zeitpunkt der Veräußerung sei.

ich mag es, wenn leute sich selbst gedanken machen. stumpfes antworten auf fragen hat uns zur aktuellen forenkultur gebracht Wink

Absolut! Sich selbst Gedanken machen halte ich für die absolute Grundtugend der Kryptoszene. Es gäbe sie nicht, wenn das nicht hier und da mal jemand gemacht hätte. Smiley