Post
Topic
Board Deutsch (German)
Re: Bitcoin & die Steuer - FAQ
by
twbt
on 13/03/2018, 22:17:18 UTC
Da werden wir uns nicht ganz einig. Mucke sagte doch, dass nur einmal versteuert wird. Dann wenn man verkauft oder tradet. Dazu fällt immer eine Vollversteuerung an.
Ich habe geschrieben, ob quasi eine Doppelbesteuerung anfällt. Beim Zufluss einmal und bei möglichen Spekulationsgewinnen im Anschluss.

Der Knackpunkt ist wohl schlicht die Definition eines "Spekulationsgewinns" in § 23 EStG (1) 2:

Veräußerungsgeschäfte bei anderen Wirtschaftsgütern, bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr beträgt.

Bei Airdrops gibt es keine Anschaffung. Also ist beim Verkauf - egal, wann der stattfindet - nach § 22 1 3 der volle Zufluss zu versteuern. Das läuft dann faktisch auf das gleiche hinaus, wenn der Wert (mangels Markt) beim Airdrop 0 EUR beträgt, beim späteren Verkauf aber 1000 EUR. Dann sind die 1000 EUR (beim Verkauf) als Einkommen zu versteuern. Wenn der Wert aber beim Airdrop 500 EUR ist, weil es einen Markt gibt? Dann kann es schwerlich sein, dass ich diese 500 EUR versteuern muss (obgleich nicht in Fiat realisiert) - und dann nochmal beim Verkauf die (dann realisierten) 1000 EUR. Also insgesamt 1500 EUR.

Hm.