Zusatz Info: Ferhat hat mich per Skye hingewiesen mir ein "anwaltliches Schreiben" zukommen zu lassen. Angekommen ist ein Brief ohne Briefkopf und ohne Absender. Zudem voll von Rechtschreibfehlern.
Ohne Gerichtsklage kann er den Vertrag nicht anfechten. Ich werde weiterhin versuchen mich mit ihm zu einigen und ein Hosting anzustreben. Andernfalls werde ich es kostenpflichtig hosten lassen und ihn ende nächstes Jahres verklagen. Ich war heute beim Anwalt und wir werden die Kosten zusammenfassen und im Oktober/November 2014 Klagen.
Außer er klagt vorher gegen mich um den Vertrag anzufechten. Laut meinem Anwalt ist der Vertragrechtskräftig. Die Kosten für meinen Anwalt und der Klage übernehme natürlich ich. (Ca. 60 Euro netto je Std)
Was für eine dumme Scheiße.
BGB § 143 Anfechtungserklärung(1) Die Anfechtung erfolgt durch Erklärung gegenüber dem Anfechtungsgegner.
(2) Anfechtungsgegner ist bei einem Vertrag der andere Teil, im Falle des § 123 Abs. 2 Satz 2 derjenige, welcher aus dem Vertrag unmittelbar ein Recht erworben hat.
Weder ein fehlender Briefkopf noch zahlreiche Rechtschreibfehler machen eine Anfechtungserklärung unwirksam - und natürlich muss man eine Anfechtungserklärung nicht gerichtlich durchsetzen, sondern sie schlicht begründet abgeben. Keine Ahnung, was Du für einen Anwalt hast - Du solltest Dir aber vlt. einen anderen zulegen. Auch solltest Du nicht unbedingt über die Rechtschreibung eines Nichtmuttersprachlers lästern, wenn Du selbst nicht in der Lage bist, auch nur einen einzigen deutschen Satz orthographisch korrekt zu formulieren.
Sei's drum. Gutes Unterhaltungsprogramm weiterhin hier. Bin mal gespannt, wann dieser ganze Sockenpuppenzoo von drei (?) Leuten, die hinter dem Account "candoo" stecken, restlos aufgeflogen ist.