Übrigens kann das FA auch Steueransprüche bei Käufe in Bar machen die nicht nachgewiesen werden können (z.B. durch Kontoabhebung in der Höhe des Kaufs mit zeitlicher Nähe zum Zuflusszeitpunkt oder Beleg/Rechnung). Ein Kollege hatte dieses Problem gehabt.
Angenommen du hast Bitcoin für 1000 bar gekauft und hälst sie länger ein Jahr, dann kannst du den Zufluss und Abgang mit der Blockchain prima nachweisen, jedoch nicht ob du sie wirklich gekauft hast oder sie nicht doch für eine Dienstleistung bekommen hast. In seinem Fall hatte er keinen Beweis des Barkaufs und musste dann letztendlich die Bitcoins in Wert von 1000 zum Zuflusszeitpunkt voll versteuern. Da er aber kräftige Gewinne gemacht hat, war ihm das auch egal.
Denn sonst könnte man ja grundsätzlich für jeden Zufluss behaupten man hätte in bar gekauft.
Disclaimer: Ich bin kein Steuerexperte
Halte ich aber für Fragwürdig. Wieso sollte ich in dem Fall steuern bezahlen? Hab ich die 1 Jahresfrist erreicht, dachte ich geht es dem FA nichts mehr an.
PS: wie hoch ist der die Besteuerung beim Zuflusszeitpunkt? 25% oder individuell.