Hey, das freut mich aber, dass der DWS da was rausgebracht hat!
Was steht denn in dem 1829 zu Hard Forks drin? Wie werden diese versteuert?
Grüße!
Ich hab den Artikel nicht gelesen, da ich diese Zeitschrift nicht habe, ich schieße darum mal ins "blaue". Versteuerung des aus dem Fork neu erhaltenen Coins nach § 22 Nr. 3 EStG bei Verkauf gegen Fiat oder Tausch gegen andere Coins, Steuerfreiheit nach einem Jahr tritt in Ermangelung von Anschaffungskosten nicht ein, keine Rechtsnachfolge aus der "alten" Blockchain, da ein neues Wirtschaftsgut geschaffen wurde. Richtig?
Ich lese hier ne Seite vorher immer was von Lifo..., weil Ergebnis passt besser... ich verstehe nicht, dass es noch Leute gibt, die die Auswahl des Verbrauchsfolgeverfahrens als "Wunschkonzert" betrachten. Spätestens nach der Einfügung des Absatzes 3a zu Abschnitt 4.8.3 des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses, mit dem Kryptos in der steuerlichen Behandlung konventionellen Währungen gleichgestellt werden (freut Euch, keine Umsatzsteuer), darf man auch davon ausgehen, dass der Wortlaut des § 23 EStG gilt. Da steht ausdrücklich FIFO, verstehe die Diskussion nicht.
Die Frage die sich mir dabei stellt, welche Coins sind bei einem Hardfork die "neuen" Coins? Was könnte hier der entscheidende Faktor sein? Ist es eine willkürliche Entscheidung die von der Masse getroffen wird, wie zB im Fall von Ethereum, wo man eigentlich argumentieren kann, dass ETC technisch gesehen die ursprüngliche und ETH die neue Chain ist? In diesem Fall würde dann für alle, die während des Hardfork im Besitz von ETH waren, die Steuerfreiheit nach einem Jahr nicht greifen, da sie ja technisch gesehen neue Coins "erhalten" haben.