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Board Deutsch (German)
Re: Bitcoin & die Steuer - FAQ
by
Jeff Jefferson
on 26/03/2018, 08:20:16 UTC
Hey, das freut mich aber, dass der DWS da was rausgebracht hat!

Was steht denn in dem 1829 zu Hard Forks drin? Wie werden diese versteuert?

Grüße!

Moin Jeff, bei den Hardforks ist das leider noch etwas schwammig:

Erhalt von Kryptowährungen im Rahmen einer Hard Fork
In der Vergangenheit fanden bereits mehrere sogenannte Hard Forks statt, in deren Zuge die Besitzer von Bitcoins und Ether jeweils eine weitere Währung erhalten haben. So erhielten Bitcoin-Besitzer im Zuge mehrerer Hard Forks neben ihren Bitcoins zusätzlich Bitcoin Cash und Bitcoin Gold. Besitzer von Ether erhielten Im Rahmen der Hard Fork zusätzlich die Währung Ether Classic. Weitere Hard Forks sind zu erwarten.
Eine Hard Fork stellt eine Teilung der zugrundeliegenden Blockchain dar. Hintergrund einer solchen Hard Fork waren bislang unterschiedliche Meinungen der Nutzer und Entwickler der Blockchain, die zu einer Spaltung und Fortführung der Blockchain auf zwei unterschiedlichen Blockchains führte. Bis zum Zeitpunkt der Hard Fork sind und bleiben die beiden Ketten jedoch identisch. Auch die Adressen, auf denen die Kryptowährungen der Nutzer lagen, sind bis dahin identisch. Die Besitzer der Kryptowährungen erhielten daher mit der Durchführung der Fork automatisch die gleiche Anzahl der neuen Kryptowährung, so dass sie nach der Fork die Kryptowährunqen beider fortgeführten Blockchains hielten. Die steuerliche Behandlung des Erhalts und des späteren Verkaufs der neuen Kryptowährung ist nach wie vor umstritten.
Aufgrund der identischen Historie in der zugrundeliegenden Blockchain bis zur Fork, wird zwischen den jeweiligen Ausgangs-Kryptowährungen und der neuen Kryptowährung im Zeitpunkt der Hard Fork Nämlichkeit angenommen. Für die Annahme einer Nämlichkeit spricht, dass bis zur Hard Fork ein Wirtschaftsgut vorliegt, das lediglich aufgrund der Teilung der Blockchain auf zwei unterschiedlich fortgeführten ,,Armen” der Grund Blockchain einer unterschiedlichen Marktgängigkeit unterliegt. Ein wesentlicher technischer Unterschied in Bezug auf die Kryptowährung liegt nicht vor. Bei Annahme dieser Nämlichkeit dürfte hinsichtlich der neuen Kryptowährung eine Besteuerung erst mit Zeitpunkt des späteren Verkaufs gem. § 23 Abs. i Nr. 2 EStG In Betracht kommen, wobei der Anschaffungszeitpunkt der neuen Kryptowährung mit dem Erwerb der Ausgangs-Kryptowährung zusammenfällt. Nach anderer Auffassung erfüllt sowohl der Erhalt als auch der Verkauf der neuen Kryptowährung keinen Besteuerungstatbestand des Einkommensteuergesetzes, so dass beide Vorgänge nicht steuerbar sind. Dafür spreche, dass mangels Funktionsgleichheit keine wirtschaftliche Identität vorliegt. So werde der Bitcoin Cash beispielsweise bislang nicht als alternatives Zahlungsmittel verwendet. Zudem bestehe aufgrund der erheblichen Wertdifferenzen keine Gleichwertigkeit der beiden Kryptowährungen. Sie seien auch nicht gleichartig, da sie aufgrund der im Rahmen der Abspaltung vollzogenen Änderungen nicht miteinander kompatibel sind. Da die steuerliche Behandlung des Erhalts und des späteren Verkauf der im Rahmen einer Hard Fork erhaltenen Kryptowährung noch nicht geklärt ist, empfiehlt sich eine Abstimmung mit dem jeweiligen Finanzamt. Dies gilt dem Vorsichtsprinzip folgend insbesondere dann, wenn die Veräußerung der im Rahmen einer Hard Fork erhaltenen Kryptowährung vor Ablauf eines Jahres nach der Fork erfolgen soll. Zudem sind bei zukünftigen Hard Forks stets die technischen Abläufe und die technische Ausgestaltung der neuen Kryptowährung genau zu beleuchten, um auf dieser Grundlage die steuerlichen Auswirkungen dieser Fork prüfen zu können.



Das klingt doch super. Steht da indirekt drin, dass man die ganzen hard fork coins nach einem Jahr holden steuerfrei veräußern kann, oder? Also wenn man btc schon vor dem 01. August 2017 hielt, kann man die am 02. August 2018 steuerfrei verkaufen, wenn nicht bewegt?

Danke