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Re: Bitcoin & die Steuer - FAQ
by
robertNACO
on 27/03/2018, 08:45:59 UTC
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Moin,

ein User sprach mich auf folgenden Teil des FAQs an:

Steuern auf Coins aus Mining
Die geminten Coins sind am Tag der Erzeugung als Einnahmen aus sonstigen Leistungen zu besteuern.


Hierzu ein Auszug aus der Fachliteratur:

Soweit das direkte Mining (sog. Solo-Mining) noch im privaten Bereich durchgeführt wird, kommt eine Steuerbarkeit der geschürften Kryptowährung (sog. Blockreward) nicht in Betracht. Beim Mining entsteht die Kryptowährung direkt im Vermögen des Miners augrund dessen Interaktion mit der Blockchain. Sie wird also nicht von einem Dritten angeschafft, sondern selber hergestellt. Der bloße private Vermögenszuwachs ist kein steuerbarer Vorgang. Aber auch die spätere Veräußerung der Kryptowährung ist nicht steuerbar. Denn die Herstellung ist keine Anschaffung i.S.d. § 23 (1) Nr. 2 EStG. Die private Veräußerung selbst hergestellter Wirtschaftsgüter ist steuerlich unbeachtlich.
Neben der Blockreward erhält der erfolgreiche Miner die in dem Block gesammelten Transaktionsgebühren. Da diese Gebühren von den an der Transaktion beteiligten Personen für das Mining gewährt werden, unterfallen sie nach einem Teil der Literatur dem Anwendungsbereich des § 22 Nr. 3 EStG. (Richter/Augel, FR 2017, 937 (946); Pinkernell, Ubg 2016, 19 (23))
Aufgrund der Besonderheit, dass es sich beim Mining um eine Art Wettbewerb handelt und nur der Gewinner die Kryptowährung nebst Transaktionsgebühren erhält, ist die Steuerbarkeit insgesamt fraglich.


Warnhinweis: Dies gilt nicht für das gewerbliche Mining. Der Übergang ist fließend!