Wenn Du Dir natürlich den Perso des Käufers hast zeigen lassen und Dir alle Daten notiert hast sieht das evtl. anders aus.
Es gibt eigentlich keinen guten Grund, warum du die Daten des Verkäufers ermitteln musst.
Natürlich kann man dir Geldwäsche unterstellen, wenn du regelmäßig große Bargeldbeträge auf dein Bankkonto einzahlst.
Natürlich kann oder muss die Bank dann von sich aus Meldung machen.
Natürlich kann dann gegen dich ermittelt werden.
Aber ohne konkreteren Verdacht wird man deinen Ausführungen "ich hab Bitcoins gegen Bar verkauft" Glauben schenken müssen.
Du bist nicht in der Nachweispflicht, an wen du deine Coins verkauft hast (zumindest wüsste ich nicht, womit man eine solche Pflicht begründen könnte).
Und damit hat sich die Sache dann auch.
Dass dich die Kripo danach vielleicht dauerhaft im Auge behält, ist natürlich der weniger schöne Aspekt an der Sache, aber letztlich machen die damit auch nur ihren Job

Ist das wirklich noch so? Hatte mal was wegen der 1 Jahresfrist gehört wenn man nicht genau nachweisen kann woher die BTC kommen das man dann beim FA ärger bekommt.
Also ich kaufe mir ohne Nachweis 10BTC (Jahr 2016, daher ohne große Abhebung vom Konto) und verkaufe sie jetzt nach und nach. Kann aber nur nachweisen das ich sie 1 Jahr gehalten habe, vorher lagen sie zb. auf einer Exchange(man bekommt ja da nie die Coins die man eingezahlt hat).