Das haben wir doch schon lange, lange durch: das war schlicht
eine komplett ahnungslose Ente. Da hatten einige Leute nicht verstanden, dass es dabei um Umsatzsteuern ging, nicht um Ertragssteuern. Heißt, nochmal knapp zusammengefasst: Kaffee kann man in Deutschland weder umsatz- noch ertragssteuerfrei mit Bitcoins kaufen. Man muss beim Tausch von Bitcoins gegen Fiat keine Umsatzsteuer zahlen - was jedoch eine völlig andere Frage war, die mit Kaffee nix zu tun hatte. Der "Link zur Quelle" war übrigens das
BMF-Schreiben, das hier bereits zigfach verlinkt wurde.