Also hab das ganze jetzt schriftlich, es geht um die fehlende CE Kennzeichnung bzw. nicht korrekte CE Kennzeichnung sowohl am Gerät als auch in den Berichten und Zertifikaten, allgemeine Produktsicherheit, Abweichung von Rechtsvorschriften, 2001/95/EG, Fehlende Unterlagen / Kennzeichnungen!
Dies betrifft wie schon erwähnt alle Mininggeräter zumindest der L3+ Reihe, DHL teilte mir ferner mit nach einem Gespräch, dass in den letzten Tage sehr viele Miner keine Einfuhrgenehmigung erhalten habe.
Das mit UPS war dem Zoll bekannt und ich denke, dass mit UPS auch in Zukunft das selbe auftretten dürfte.
Kann mir jemand sagen, der eine Retoure zu Bitmain zurückgeschickt hat, was da für Kosten auf einen zukommen ? Bitmain schert sich wie schon mein Vorredner gesagt hat einen Dreck darüber und ich kriege nur Baustein Antworten!
Ich würde da mal genauer nachhaken ob sie die fehlende CE Kennzeichnung wegen "elektrischen Betriebsmittel" bemängeln oder aus einem anderen Grund.
Siehe hier:
https://www.nordschwarzwald.ihk24.de/innovation/innovation/ce-kennzeichnung/Welche-Produkte-muessen-die-CE-Kennzeichnung-tragen-/3118346Definiert der Zoll das nämlich als elektrisches Betriebsmittel ist das meiner Meinung nach FALSCH! Laut Niederspannugnsrichtlinie 2014/35/EU ist die Definition:
"Als elektrische Betriebsmittel im Sinne dieser Richtlinie gelten elektrische Betriebsmittel zur Verwendung bei einer Nennspannung zwischen 50 und 1000 Volt für Wechselstrom und zwischen 75 und 1500 Volt für Gleichstrom...."Quelle:
http://www.ce-zeichen.de/klassifizierung/niederspannungsrichtlinie.htmlDa der Miner mit Gleichspannung arbeitet? Ich nehme an mit 12V ? fällt er nicht darunter!
ABER: Das externe Netzteil welches mit 230V betrieben wird benötigt die CE Kennzeichnung. Hat aber mit dem Miner nichts zu tun!
Bemängelt der Zoll das fehlende CE Kennzeichen wegen Elektromagnetische Verträglichkeit (2014/30/EU) schaut die sache schon etwas schwieriger aus.
Dafür wird eine sogenannte "
EU-Konformitätserklärung" benötigt.