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Board Deutsch (German)
Re: Bitcoin & die Steuer - FAQ
by
Münzpräger
on 13/04/2018, 15:31:00 UTC
Ich habe eine NWB-Datei gefunden, die auf 21 Seiten den aktuellen ertragssteuerrechtlichen Stand zusammenfasst. Die NWB-Hefte wenden sich an Profis wie Steuerberater, sind also für uns sehr relevant.

Besonders witzig fand ich einen Seitenhieb gegen in Internetforen vertretene Ansichten zur 10-Jahresfrist auf Seite 14.  Grin

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c) Krypto Airdrops
[...]
Erhält man Airdrops innerhalb der Haltefrist von einem Jahr, wird – zumindest in Internetforen – die Auffassung vertreten, dass sich die Haltefrist des § 23 EStG der bereits gehaltenen Kryptowährung auf zehn Jahre verlängert, da aus der Nutzung des Wirtschaftsguts zumindest in einem Kalenderjahr Einkünfte erzielt wurden (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 4 EStG). Dies ist nach der hier vertretenen Rechtsauffassung (s. oben III, 1, c, bb) unzutreffend. Die bereits gehaltene Kryptowährung wurde nicht zweckgerichtet erworben, um zusätzliche Erträge (etwa in Form von Airdrops) zu generieren, die eine Existenzgrundlage bilden können und über eine bloße Vermögensverwaltung eindeutig hinausgehen. Es bleibt daher in Bezug auf die vorhandene Kryptowährung bei der Haltefrist von einem Jahr nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 1 EStG.
Hm, wenn nun also jemand vorsätzlich in Kenntnis eines anstehenden Airdrops eine Coin erwirbt, könnte man das also anders auslegen? Dann kommt es zur Verlängerung der Haltefrist?
Ja, ich weiß, ich bin gehässig und gemein. Cool

Teuflich gedacht.  Wink
Vermutlich kommt es neben der Absicht auch auf den folgenden Nebensatz an: die eine Existenzgrundlage bilden können und über eine bloße Vermögensverwaltung eindeutig hinausgehen.
Man müsste wohl schon einiges investieren, um das zu erfüllen, aber so mancher Wal würde diese Kriterien wahrscheinlich erfüllen.