Moin,
ich bin auf ein interessantes Thema gestoßen:
Das Mining ist ja gewerblich (aktuelle Sichtweise)
Wenn man Leistungen von der Arbeitsagentur erhält (z.B. ALG1 oder eine geförderte Weiterbildung) - darf man dann ein solches Gewerbe (Nebenerwerb) anmelden?
Würde mich freuen wenn ihr da Informationen, am Besten fundierte Eigenerfahrungen, habt.