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Re: Bitcoin & die Steuer - FAQ
by
robertNACO
on 18/04/2018, 08:35:47 UTC
⭐ Merited by qwk (2)
du hast sie ja nicht verkauft oder? sondern verschenkt. hast doch durch die Übertragung der 0.2 keine gewinne gemacht. Oder habe ich einen Denkfehler?

Ich hatte es vielleicht nicht ganz so gut präzesiert. Ich meinte, muss ich die Wertsteigerungen die zwischen dem Erhalt und dem Verschenken irgendwie steuerlich geltend machen, da ja Haltedauer geringer als 1 Jahr?

Weiter wäre interessant (da ich gerade an der Steuererklärung sitze), ob ihr die Adresse angebt auf denen die Bitcoin ein bzw. ausgegangen sind, oder ob ihr nur Angaben über Zeitpunkt und Menge von Erwerb/Erhalt und Verkauf macht ohne die Adressen anzugeben?

Moin!

- die Schenkung ist kein steuerlicher Vorgang sofern du dich in den Freibeträgen bewegst, die Wertsteigerung ist irrelevant, da es zu keiner weiteren Veräußerung durch dich kommt.
- es gibt KEINE Formvorschrift für die Aufbereitung der Daten. Theoretisch reicht auch eine handgeschriebene Kladde Smiley kurzum: mach wie du willst.

Grüße

Danke für deine Antwort.

Gilt das auch für Bounties die noch nicht veräußert wurden? Kann das Finanzamt verlangen das man die Adressen offen legt und wäre man dazu verpflichtet?

Und zuletzt noch eine Frage: Wenn ich bereits 2016 durch Bounty erhaltene Token erklärt und Steuern gezahlt habe und diese 2017 veräußert habe (steuerfrei da Jahresfrist eingehalten), dann gebe ich die einfach nochmals in der Erklärung diesmal mit Anschaffungszeitpunkt und Verkaufszeitpunkt an. Wie weiß das FA nun, dass es sich um die Token handelt die ich 2016 schon erklärt und darauf Steuern gezahlt habe?

Wieso willst Du den etwas angeben, wovon du weisst, dass die Haltedauer über 1 Jahr ist und du keine Steuern zahlen musst? Voreiliger gehorsam?
Gibst Du den auch alle anderen privaten Veräusserungsgeschäfte > 1 Jahr an zb Autoverkauf etc? Nein, also...

Schwer zu sagen ob es so einfach ist. Was steuerfrei ist entscheidet ja immer noch das FA.

Moin!

Es ist ein Trugschluss, dass das FA aktiv über Steuerfreiheit oder Steuerbarkeit entscheidet.
Coins sind entweder steuerfrei gem. § 23 (3) S. 5 -  also alles bis 599,99€
oder
nicht steuerbar aufgrund der Jahresfrist.
Zu beiden Sachverhalten sind keine Angaben in der Einkommensteuererklärung zu machen. Du kannst, wenn du proaktiv handeln möchtest, dass FA in einem Anschreiben darüber infomieren.

Herr xyz hat in 2017 mehrere Kryptowährungen verkauft, die aber einerseits nicht steuerbar und andererseits steuerfrei gem. § 23 (3) S. 5 sind. Wir möchten mit der Offenlegung dieser Verkäufe einem möglichen Vorwurf der Geldwäsche oder Steuerhinterziehung entgegenwirken, auch und vor allem im Hinblick auf das Jahr 2018 indem Verkäufe in beachtlicher Höhe erfolgen.

Grüße

Ich denke hier scheint auch jeder Steuerberater etwas anderes zu wissen. Ich denke es anzuzeigen ist nicht unwichtig.

So wie ich das erkenne ist die Historie zum Schluss ein entschiedener Punkt. D.h. Wie ist man zu den BTC oder ähnliches überhaupt gekommen ... gibt es lücken? Wurde es mit "unbekannten" Geld gekauft? Liegt eine gewerbliche Absicht dahinter ..etc.

Hast du überhaupt richtig gelesen was ich geschrieben habe? Ich hab geschrieben das es keine Pflicht ist und auch nicht erwartet wird. Darüber hinaus gibt es Leute denen es wichtig ist das FA zu informieren wenn mehrere 100k auf dem Giro eingehen bevor große Investitionen (Immobilien) getätigt werden. Was hat das mit wichtig oder unwichtig zu tun?