Als Poolbetreiber interessiert mich die Rechtslage natürlich auch, insofern, wenn du weitere Erkentnisse hast, bitte immer her damit

Ansonsten hat ein Freund von mir letztens einen Blogbeitrag geschrieben, wo's auch um die Rechtslage geht
http://die-welt-ist-eine-scheibe.de/2011/07/bitcoins-zu-risiken-und-nebenwirkungen/Wer in Deutschland gewerbsmäßig Zahlungsdienste anbieten will, braucht eine Genehmigung der BaFin. Ansonsten drohen drakonische Strafen nach §31 des Gesetzes über die Beaufsichtigung von Zahlungsdiensten
Ist die Frage inwiefern da Bitcoin drunter fällt *hm*
Der Blogartikel ist leider arg unjuristisch. Nach
http://www.ferner.ac/?p=5156 ist Bitcoin weder Geld noch E-Geld und fällt deswegen nicht unter das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz, insofern drohen aus diesem Gesetz heraus keine Strafen. Weitere Verweise spare ich mir an dieser Stelle, das Thema wurde im deutschsprachigen Teil dieses Forums bereits ausführlich diskutiert.
Eine deutsche Plattform, die vor diesem Hintergrund BTC kauft und verkauft, würde vermutlich auch nicht dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz unterliegen. Im Endeffekt wird ein Handel mit virtueller Ware betrieben. In diese Richtung würde ich jedenfalls argumentieren, wenn ich einen Mandanten vor Gericht vertreten würde.
@Nic: Es wäre interessant zu lesen, wie dein Anwalt die weitere Rechtslage einschätzt. Kannst du uns verraten, wer dein Anwalt ist? Es ist momentan noch schwer, kompetente und günstige Anwälte zu finden, die zum Thema Bitcoin verbindlich beraten (können und wollen). Wenn er sich entsprechend in der Materie auskennt, könnte er sich sicher ein paar neue Mandate über das Forum einfangen.
