In dem Moment wo das Geld in deinem Besitz ist, muss es als Einnahme verbucht werden. In deinem Besitz ist es, wenn du drüber verfügen kannst. Es muss dazu nicht physikalisch bei dir sein. Wenn du 1btc in einem Share erwirtschaftest und damit wieder neue Anteile kaufst, so war es kurz in deinem Besitz. Und zwar vom Zeitpunkt der Ausschüttung bis du den Kaufvorgang einleitest. Deswegen gibt es zb Fonds die vertraglich die Ausschüttung sofort als neue Anteile ausgeben. Hier wird die Definitionslücke ausgenutzt, das in diesem Konstrukt du nie über das Geld verfügen könntest. Es ist schon im Vorfeld genau geregelt. Das gilt bis zur Vertragsauflösung.
Okay, es geht hier um Umsatzsteuer. Und nein, ich muss keine Umsatzsteuer zahlen, wenn ich einen Coin gemined habe, weil dieser dann "Produziert" wurde. Dieser wurde nicht verkauft und hat nicht zu einem Umsatz beigetragen.
Das Finanzamt will den Betrag trotzdem in den Büchern sehen, weil man Verfügungsgewalt drüber hatte. Und so wird das beim Bitcoin auch sein. Egal welche technischen Belange dahinter sind. Du MUSST die Ausschüttung vertraglich als neue Shares ausgezahlt bekommen, so das andere für dich entscheiden und du garnicht mehr eingreifen könntest, erst dann muss man es in diesem Jahr nicht versteuern. Sondern erst dann wenn man Verfügungsgewalt drüber hat. Und kann dann die Haltefrist geltend machen(unter umständen)
Kann es ja kriegen. Aber trotzdem zahle ich dann keine Umsatzsteuer, weil ich nie Umsatz hatte und die andere Person, die meine Bitcoins angenommen hat, in einer Jurisdiktion liegt, die diese von mir nicht verlangen kann oder muss.
Es geht hier ja nicht um Steuern allgemein, sondern UMSATZsteuer. Das man um die Steuerzahlungen nicht drum rum kommt, ist fast klar. Obwohl man für einen guten Preis eine maltesische Ltd. bekommt, bei der man seine Steuerbelastung nett senken kann. Dann geht nämlich alles legal vorbei, aber darum gehts ja nicht.
Es geht um Umsatzsteuer. Und die Frage, ob ich UMSATZsteuer bezahlen muss. Das muss ich, wenn ich BTC verkaufe als Händler, die ich ermined habe. Wenn ich diese aber reinvestiere, müsste der andere dafür Umsatzsteuer verlangen, weil ich die BTC nicht verkaufe, sondern damit KAUFE. Und dann gilt, der Verkäufer muss sein Produkt entsprechend ausweisen...
Es ist doch völlig ok, dass ich das dokumentiere. Ich vermeide nur die Zahlung von Umsatzsteuer über den Kauf von Anleihen im Vergleich zum Verkauf meiner Coins. Genauso beim Angebot an einer ausländischen Börse, wo jemand kauft, der nicht in deutscher Jurisdiktion ist, womit aus meiner Sicht des dt. Steuergesetzes das Reverse Charge verfahren gilt.
Was mit den Steuern ansonsten ist, hat damit nix zu tun, es geht erstmal um UMSATZsteuer. Einkommensteuer, Kapitalertragssteuer eetc. sind davon erstmal komplett ausgenommen.
Daher checke ich nicht, warum du hier über Besitz redest. Es geht ums Umsatzsteuergesetz und das ist doch fertig geregelt. Das einzige, was sich da fragen lässt, was eben strittig ist, ist ob eine ausländische Börse der Käufer ist oder eben ein privater Käufer im Ausland. Da du aber gar nicht wissen kannst, wer das ist, wäre das interessant. Aus meiner Sicht tritt dann eben als Verkäufer der Makler auf, das ist wiederum Mt GOX als Abwickler und Mt Gox ist Tibanne Ltd., damit eine juristische Person die als Kaufmann gilt, daher gilt beim Verkauf das Ustg. im eigenen Land, damit das Reverse charge Verfahren und damit zahle ich keine Umsatzsteuer.
Alles andere ist hier gar nicht interessant, weil es absolut gar nix mit dem Thema Umsatzsteuer, sondern Steuern allgemein zu tun hat.