Ich glaube, Du wirfst da einiges durcheinander....
und ich glaube ich werfe gar nichts durcheinander. die gute frau hat angegeben (mit amtlichen siegel besiegelt):
Erlaubnisfrei sind nur die Schaffung derartiger Werteeinheiten und ihr Einsatz als Zahlungsmittel.
du kannst gern dagegen klagen wenn du denkst es ist nicht gültiges deutsches recht. danke dann für den präzedenzfall. so leistest du auch was für die community.
der steuerliche vorteil für
privatleute gilt ab einem jahr haltefrist, welcher nachzuweisen ist wenn das finanzamt nachfragt (und das wird es tun).