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Board Deutsch (German)
Re: Bitcoin und die Umsatzsteuer
by
bitcoin_de
on 10/11/2013, 08:44:16 UTC
Hallo zusammen,

da der Thread sich ja um die Umsatzsteuer dreht, eine kurze Infos dazu. Das Finanzministerium hat auf die Anfrage des (ehemaligen) Bundestagsabgeordneten Frank Schäffler zum Thema Umsatzsteuer geantwortet, dass sowohl der Handel mit Bitcoins von der Umsatzsteuer befreit sein KANN. Bei Bezahlvorgänge ist es eindeutiger. Diese sind gem. Aussage des Finanzministeriums KEINE "sonstigen Leistungen" gem. UStG und damit zweifelsfrei umsatzsteuerfrei. Das Wörtchen "KANN" beim Handel mit Bitcoins wird noch geklärt. Es bezieht sich aber vermutlich auf die Option, also der Möglichkeit des Steuerpflichtigen doch Umsatzsteuer zu zahlen, wenn dieser einen Vorteil (z.B. Vorsteuerabzug) darin für sich sieht. Solche Optionsmöglichkeiten gibt es mehrere im Umsatzsteuerrecht. Die Frage und Antwort an die Bundesregierung findet Ihr hier: http://www.frank-schaeffler.de/bitcoin2/

Was den Nachweis der Haltedauer der Bitcoins angeht, wird sich das Finanzministerium noch mit den obersten Finanzverwaltungen der Länder zusammensetzen, um eine gemeinsame Vorgehensweise abzustimmen. Fakt scheint aber zu sein, dass die Gewinne aus dem Handel von Bitcoins nur dann überhaupt in der Steuererklärung anzugeben sind, wenn man seine Bitcoins weniger als ein Jahr gehalten hat. Da es aber noch nicht feststeht, wie dieses Jahr "berechnet" wird, ist wohl jeder gut beraten alle Transaktionen zu erklären und dem Finanzamt den eigenen Berechnungsweg aufzuzeigen. Es empfiehlt sich derzeit wohl jedem konkreten Verkauf einen konkreten Kauf zuzuordnen (Restmengen bleiben im Sinn und werden mit folgenden Transaktionen verrechnet). Die Fragen und Antworten zum Thema Einkommensteuer findet Ihr hier: http://www.frank-schaeffler.de/bitcoin-alle-anfragen-und-antworten-im-volltext/

Wir werden bei Bitcoin.de übrigens in Kürze eine Möglichkeit anbieten Bitcoins in einer Art Unterdepot zu "parken" und werden unseren Kunden nach einem Jahr einen Nachweis ausstellen, der die Haltefrist von einem Jahr bestätigt.

Viele Grüße,
Oliver