Sehr erfreulich, dass es hier einen Thread zu dem Thema gibt
Wisst ihr, ob die gemeldete Wertsteigerung nach einer Transaktion in die Einkommenssteuer-Freigrenze von 11.000 Euro einfließt, oder ob man da ungeachtet des gesamten Einkommens (das sich unter 11.000 bewegt) die Steuern zahlen muss?
Ich würde sagen ja. Die Wertsteigerung muss mitberücksichtigt werden. § 42 (1) Z 3 EStG sieht vor, dass eine Steuererklärung dann verpflichtend abgegeben werden muss, wenn das Einkommen, in dem keine lohnsteuerpflichtigen Einkünfte enthalten sind, mehr als 11 000 Euro betragen hat. Es wird also grundsätzlich nicht nach der Art des Einkommens (selbstständige Arbeit und sonstige Einkünfte) unterschieden, sondern es müssen stets alle Einkunftsarten berücksichtigt werden.
Solltest du mit deinem gesamten Einkommen darunter bleiben, dann müsstest du aus meiner Sicht auch keine Steuer zahlen. Anders wäre dies bei Wertpapieren, da hier die KESt, also eine von der ESt unterschiedliche Steuer, abgeführt werden muss.
Ich würde aber sicherheitshalber immer einen Steuerberater fragen, oder beim Finanzamt anrufen.