..."Es sollte der Anwaltskanzlei auch durch die Kunden klargemacht werden, dass hier die Gelder der
Kunden festgehalten werden und es dafür keine erkennbare rechtliche Grundlage gibt."
Ich kann den Sinn darin nicht erkennen.
Also ich hab mir heute teils die letzten drei Statements der Kanzlei durchgelesen.
Wir bedauern das Verhalten der Staatsanwaltschaft sehr. Diese Verweigerungshaltung und
die schlechte Kommunikat ion mit den polnischen Behörden haben eine ähnlich schnelle Lösung wie wir
sie in Deutschland erreicht haben, unmöglich gemacht.
Mir scheint doch ganz klar das Problem bei der polnischen Behörden /Staatsanwaltschaft zu liegen! Was willst du denn der Kanzlei klarmachen?
Wie die Kanzlei geschrieben hat, rebelliere bei den Polen!
Oder erkläre klar was dein Anliegen ist, außer dass die Kanzlei dir nicht den Beschluss (welcher) von Polen zeigen wollte.
Das ist ganz einfach. Die polnische Staatsanwaltschaft hat einen Großteil der beschlagnahmten Gelder bereits vor Monaten freigegeben. Die polnische Staatsanwaltschaft hat angeblich(angeblich, weil die Anwaltskanzlei den Beschluss der Freigabe ja nicht veröffentlicht) keine Bedingungen an die Auszahlung der freigegebenen Gelder geknüpft. Also hätten die freigegebenen Gelder bereits vor Monaten nach Einzelfall-Prüfung zurücküberwiesen werden können. Stattdessen wird nun Monate später 72% der eingezahlten Gelder und nur gegen Vorlage diverser persönlicher/privater Dokumente(also Einzelfall-Prüfung) ausbezahlt, wobei ich die rechtliche Grundlage zum Verlangen all dieser Dokumente nicht erkennen kann.