Dies sind die genauen Begriffsdefinitionen die auch das Finanzamt verwendet. Das was du beschreibst wird eher eine Genossenschaft sein. Den eine Aktiengesellschaft setzt eine genaue Rechtsform voraus. Die hast du definitiv nicht bei diesen Unternehmen. Wenn es auch keine Genossenschaft ist, wird das ganze keine Dividende sein sondern eine Gewinnausschüttung. Nur weil es hier um bitcoin geht und Bitcoin Neuland sind, sind Unternehmensbeteiligungen nichts wirklich neues. Also wird man nicht hergehen können und deswegen alle Begrifflichkeiten neu festlegen wollen.
Dabei wird interessant sein, und das ist denke ich der Schlüssel, inwieweit diese Beteiligungen nach dem jeweiligen ausländischen Recht festgelegt sind.
Aus meiner Sicht ist es so, dass man es höchstens mit einem paritätischen Darlehen gleichsetzen kann, da die "Shares" die ausgegeben werden keine Stimmgewalt haben und man keine Eintragungsanteile kriegt...