@bitex
irgendwie argumentierst du am Thema vorbei!
Simon hat ein Zahlungsdienst betrieben und fällt somit unter ZAG...
"Das Erbringen eines Zahlungsdienstes im Sinne des Gesetzes ist erlaubnispflichtig...Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) übt die Aufsicht über die Zahlungsinstitute aus und erteilt die Erlaubnisse zum Erbringen der Zahlungsdienste..."http://de.wikipedia.org/wiki/Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz