Wer sich genau informiert und selbst in die Materie einarbeiten kann, bemerkt schnell, dass die DSVGO so wenig Neuerungen mit sich bringt, dass eigentlich kaum, bzw. nur kosmetischer Handlungsbedarf besteht.
Prinzipiell ist es wirklich so dass in Deutschland die DSGVO nicht so viele änderungen gegen das BDSG bringt.
Auch werden manche sachen einfacher (erstaunlicherweise

) Man denke nur das §11 BDSG wegfällt. Gut er wird durch andere Verfahren ersetzt aber die starre fixierung auf die TOMs nach anhang zu §9 BDSG ist weggefallen. Viele Firmen nutzen diese dennoch aber evtl kannn man darauf nun verzichten. Ich würde es zwar keinen raten da sich die ADV in Deutschland bewährt hat.. wir werden sehen. Kommentare von Aufsichtsbehörden gehen dahin dass diese das auch weiter so haben wollen.
Dann Was auch einfacher wird für Deutschland ist unter umständen die bessere Möglichkeit innerhalb eines Konzerns sich als Joined Controller zu positionieren und so auf einige (eh meistens nur kosmetischer Natur) Unterschriebene Dokumentenstapel zu verzichten.
Auch die Möglichkeit einen Konzerndatenschutzbeauftragten zu berufen ist Interessant. Nur ist hier die Frage und wird vermutlich später geklärt werden, wie sich das mit dem BDSG_neu verhällt das dieses wieder enschränkt. Hier ist abzuwarten ob Deutschland die öffnungsklausel dazu zu weit gefasst hat.
Wichtige Änderungen, die nicht nur kosmetischen Handlungsbedarf erforden (kommt natürlich auf dein Unternehmen an) gibt es aber auch.
- Software muss nach Privacy By Design entwickelt werden
- Voreinstellungen müssen auf Datensparsamkeit angepasst sein
- Der Scope der betroffenen Personen wurde so weit gefasst dass auch jetzt eben Firmen im Ausland betroffen sind. (wie man da das durchsetzen kann steht auf einem anderen Blatt)
- Right of Data Protability. Das ist vermutlich der Punkt der am meisten Firmen vermutlich etwas zu knappern haben. Da immer noch nicht ganz klar ist wie weit man hier die Personenbezogenen Daten und den Content incudieren sollte.
Viel Interesannter wird für viele Firmen statt der DSGVO sicherlich die direkte Verbindung zur EPrivacy Regulierung. Hier gibt es aber ja (leider für die die es umsetzen müssen) noch keine Einigung auf die neue EPrivacy regulierung. Diese sollte eigentlich auch am 25.5. in kraft treten.. mal sehen ob diese evtl doch dieses Jahr noch kommt.
Was auch noch eine Verbesserung ist, ist der wegfall des Öffentlichen Verfahrensverzeichnisses. Das ist für Deutsche Firmen schon auch eine Vereinfachung so muss man nur noch ein Verzeichnis führen. (das gab es im BDSG ja eh schon, hier ist viel zu tun für andere Länder die so was noch nicht kannten)
so, mal weiter frühstücken