Wenn ich jemandem BTC spende (oder z.B. einen Kaffee bezahle), muss ich buchhalterisch dem Finanzamt nachweisen können, wann ich die verwendeten BTC erworben habe - nach dem FIFO-Prinzip - damit die steuerrechtliche Relevanz (mehr als 1 Jahr Haltezeit oder nicht? falls Kurs gestiegen = realisierter Gewinn = zu versteuerndes Einkommen) dargelegt wird. Dazu habe ich keine Lust, daher habe ich keine Lust mehr, BTC auszugeben. Das betrübt mich.