trepex, Dir ist schon klar, daß Du selbst bei normalen Inlandsüberwesiung nur den Namen des Auftraggebers siehst und nicht zusätzlich dessen Konto-Nr. Deshalb sind Überweiseung auch nicht geeignet als Verifizierung zu dienen, ob eine bestimmte Konto-Nr. auf einen gewissen Namen lautet. Bei Privatpersonen darf die Bank schon als Datenschutzrechtlichen Gründen die Auftraggeber-Kontonummer nicht nenmen. Diese Information können nur die Mitarbeiter der Empfängerbank einsehen. Bei der Fidorbank wird es wahrscheinlich sogar so sein, daß sie ihren Zahlungsverkehr mithilfe der Infrastruktur einen anderen Bank über Skonten verrechnet, bei denen den Kundenskontren bei der Fidorbank die Überweisungsbeträge belastet bzw. erkannt werden.
Grundsätzlich prüfen Banken auch nicht, ob Namen des Konto-Inhabers mit der Konto-Nr. übereinstimmt - sogenannte Kontenanrufprüfungen werden nur vorgenommen werden, wenn bestimmte Überweisungbeträge überschritten werden bzw. aufgrund von gewissen Routineprüfungen (in der Regel geldwäscherelevante Prüfungen) die Abweisung eingehende Überweisungsbeträge notwendig macht.
Bei meinem Sparkassenkonto sehe ich im Online Banking unf auf Kontoauszügen immer die BLZ + KTO Nr. der des Absenders. Dass diese Informationen dem Empfänger nicht zugänglich gemacht werden dürfen halte ich für ein Gerücht.