Wann besteht eine Steuerpflicht?
Gemäß deutschem § 23 EStG, ist die Veräußerung von Kryptowährungen (sonstige Einkünfte) steuerpflichtig, wenn die Anschaffung und Veräußerung innerhalb eines Jahres erfolgt. Die Versteuerung unterliegt nicht der Kapitalertragssteuer! Die Freigrenze beträgt 600 EUR, wobei diese gänzlich wegfällt, wenn die Freigrenze überschritten wird.
Es gibt aber auch noch andere Möglichkeiten der Steuerpflicht. POS, Bountys, Signaturkampagnen,....
Grundsätzlich gilt keine Erklärungspflicht nach einem Jahr. Es ist jedoch ratsam, dennoch eine Erklärung abzugeben. Vorteil dabei ist, sollte sich die Gesetzeslage ändern, dann hat man hier die steuerfreien Gewinne bereits ohne rückwirkende mögliche Maßnahmen erklärt. (Steuerverfolgung bis zu 10 Jahre!)
Warum ist es ratsam, der FA-Behörde Mehrarbeit aufzuhalsen? Deine Aussage wurde schon ausreichend im Steuerthread widerlegt:
https://bitcointalk.org/index.php?topic=1976285.0Wenn sich die Gesetzeslage ändert, dann wird es nicht rückwirkend gelten
Es gilt hinsichtlich Haltefrist die First-in-First-out Variante als gesetzliche Vorgabe zur Berechnung, gemäß §23 Absatz 1, Nummer 2, Satz 3 EStG.
LIFO oder Layer ist auch möglich!
Achtung: Veräußerungsverluste können nicht mit anderen Einkünften verrechnet werden. Das heißt, dass die Verluste lediglich innerhalb der Einkünfte durch Kryptowährungen verrechnet werden können.
Das stimmt nicht. Sie können aber mit anderen Veräußerungsgeschäften verrechnet werden -> horizontaler (interner) Verlustausgleich: Verlustausgleich mit Einkünften derselben Einkunftsart
Generell sollte doch unser Hauptsteuerthread ausreichen:
https://bitcointalk.org/index.php?topic=1976285.0