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Board Altcoins (Deutsch)
Re: Steuer auf Altcoins - Kompakte Einschätzung?
by
bct_ail
on 18/05/2018, 07:01:40 UTC


Ich bin gerade dabei meine Steuererklärung vorzubereiten.
Natürlich habe ich auch einige steuerpflichtige Short-Trades als privates Veräußerungsgeschaft einzutragen.

Leider bin ich mir nicht sicher wie ich meine Trades korrekt einzutragen habe.


  • Jeden Trade einzeln
  • alle Trades eines Steuerjahres von einer Währung gruppiert? (z.B. im Jahr 2017 an unterschiedlichen Tagen ETH für insgesamt 100€ gekauft und für insgesamt 500€ verkauft)
  • alle Kryptowährungen in einem Eintrag zusammenfassen (also allgemein angeben "Kauf von Krytos" für 1000€ und Verkauf für insgsamt 5000€, dazu ne Übersicht aller Trades als pdf)

Am liebsten wär mir natürlich die dritte Variante. Ich trage in die Anlage SO nur einen Posten ein

Wirtschaftsgut: Kryptowährungen
Kaufpreis: 1000€
Verkaufspreis: 5000€
Gewinn: 4000€

Dazu schicke ich dem FA eine Liste aller steuerrelevanten Trades aus 2017 von Cointracking.

Ist das so machbar?
Wie tragt ihr eure Trades ein?




Gibt tatsächlich keine Meinungen dazu?
das Thema Steuererklärung betrifft doch sicherlich einige hier.

Wie habt ihr denn eure Gewinne eingetragen?

Ich habe meine Steuererklärung noch nicht gemacht, ich habe mehrere Steuerberater angeschrieben, aber entweder haben sie keine Zeit, oder keine Lust Tongue Aus dem Grund habe ich eine Fristverlängerung beantragt.
Theoretisch kannst Du das so machen, die Einzelnachweise wird das FA bei Bedarf sicherlich anfordern. In Abhängigkeit deiner Gewinne und Tätigkeiten kann ich Dir aber nur einen versierten Steuerberater empfehlen. Denn auch die ganzen Forks, oder leasing, harvesting, Airdrops was auch immer sind ggf. steuerrelevant, aber dafür gibt's hier im Forum https://bitcointalk.org/index.php?topic=1976285.0

Hier:

Das heißt ich lege der Anlage SO nur WAS aus meinen Cointracking Berichten bei?
bct_ail hat natürlich völlig recht, ein Beleg muss nicht beigelegt werden, es sei denn, es steht ausdrücklich dabei. Von daher kannst Du einfach den resultierenden Gewinn in Anlage SO eintragen und gut ist. Es schadet aber auch nicht, gleich den CoinTracking-Auszug beizulegen.
Die Anlage SO 2017 ist derart gestaltet, das in den Zeilen 41-47 ein einzelnes Geschäft mit Anschaffungszeitpunkt und Veräußerungszeitpunkt eingetragen wird. Falls man weitere Geschäfte gemacht hat, kann deren Aufsummierung in die Zeile 48 eingetragen, dann sollte mEn. auch die erwähnte "gesonderte Aufstellung" beigelegt werden. Dazu kann die detaillierte Berechnung aus CT sehr passend sein.

Anlage SO 2017: https://www.steuern.de/fileadmin/user_upload/Steuerformulare_2017/Anlage-SO_2017.pdf
Ausfüllhilfe zu Anlage SO 2017: https://www.formulare-bfinv.de/ffw/resources/F1B1BDC942237AEA2E3A/form/anltg_so_17.pdf
EDIT: neuer Link Ausfüllhilfe (oben) https://www.formulare-bfinv.de/ffw/form/display.do?%24context=7E8C5989A7DF94CDA2F4