Nehmen wir an, ich kaufe Bitcoins, und gebe sie nach einem Monat online aus. Der BTC-Preis ist inzwischen um 10% gestiegen. Die Haltefrist von einem Jahr ist offensichtlich nicht ausgehalten. Die Frage: kann das Finanzamt mir das als Spekulationsgewinn anrechnen?
Nein.
Da Bitcoin als Zahlungsmittel anerkannt wurde, ergeben sich leider Nachteile. Der erzielte Geldvorteil(waren für 1000Euro erhalten, bitcoin für 800euro gekauft = 200Euro) wird versteuert.
Nein.
Wenn ich waren für 1000Euro erhalten, die Anschaffung des Zahlungsmittels vorher aber weniger wert war, spielt das keine Rolle. Jedenfalls im täglichen Leben nicht.
Wenn ich heute eine Schenkung von 10.000 EUR bekomme, dann muss ich auch keinen Geldvorteil versteuern, wenn in zwei Wochen der EUR/USD Kurs bei 1,45 steht und ich nun 14500 USD bekomme und heute nur 13500 USD und damit in Urlaub fliege.
Wie will man bei jedem Bierchen seine Geldvorteil-Buchhaltung machen? Heute Bierchen 0,003 BTC (Kaufkurs der BTC), Morgen kostet das Bier 0,002 weil BTC gestiegen. Ohh, gleich mal 0,001 Geldvorteil ans FA melden. Das führt doch ein Zahlungsmittel ad absurdum.