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Re: Besteuerung von Bitcoin-Ausgaben
by
adamas
on 04/12/2013, 09:43:03 UTC
Da Bitcoin als Zahlungsmittel anerkannt wurde, ergeben sich leider Nachteile. Der erzielte Geldvorteil(waren für 1000Euro erhalten, bitcoin für 800euro gekauft = 200Euro) wird versteuert.

Die MWSt spielt dabei aber leider auch eine Rolle. Wenn der verkäufer MWSt abführt, weist er den Verkauf auch in Euro aus und daraus lässt sich der Geldvorteil auch ohne deine Mithilfe berechnen.

Ich würde hier den geldwerten Vorteil angeben, wenn man vermeiden will irgendwann mit der Steuerfahnung zu tun zu haben. Den der welcher die Ware verkauft, muss ja auch seinerseits das Geld wieder verbuchen. Solange man nicht weis, welche Daten diese Person ihrerseits ans Finanzamt meldet, hängt man in der Luft. Bissle russisch Roulett wenn man das verschweigt.
 Heißt das, wenn ich vor langer Zeit Bitcoins für 1€ gekauft habe und diese heute (Kurs 1000$) benutze, um mir online Socken, Zigarren und Kekse zu kaufen, dann muss ich jeden Keks als geldwerten Vorteil in der Steuererklärung angeben. Wenn ich also ausschließlich von Bitcoins lebe, dann müsste ich Buch führen über alle Waren des täglichen Gebrauchs, die ich mit BTC bezahle??

Ich war bisher der Meinung, dass ich nach einem Jahr Haltefrist steuerfrei über mein Bitcoinkapital verfügen könne.