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Re: Bitcoin & die Steuer - FAQ
by
bct_ail
on 23/05/2018, 10:01:38 UTC
⭐ Merited by qwk (2)
Hallo allerseits,

hab ne kurze Frage. Ich habe letztes Jahr bei einem ICO mitgemacht und habe mich dadurch für die "closed beta" qualifiziert. Dies bedeutet das ich bereits Coins minen kann, diese aber noch nicht an der Börse gelistet sind.

Wie genau verhält es sich denn mit der Versteuerung in so einem Fall? Wird dann der ICO Preis der Coins angezogen oder der Preis Ende des Jahres wenn es an der Börse gelistet wird?

Ebenso habe ich von einem anderen Coin schon POS Anteile erhalten ohne das dieser auf der Börse gelistet wurde. Bei POS wird ja immer der Preis angenommen den der Coin zur Zeit hatte, wird hier der ICO Preis angenommen oder der spätere Börsenpreis?

Danke!

Der gemeine Wert:

wenn zum zeitpunkt des zuflusses (wir nehmen an, sobald man irgendeine möglichkeit des zugriffs und damit zum versenden der coins hat?), gar kein exchange den coin listet, dann könnte man den wert 0€ annehmen).
wenn allerdings zum start(airdrop) bereits exchanges den coin listen, dann müsste man den ersten preis am ersten exchange annehmen (oder in der nachbetrachtung natürlich einen durchschnittspreis)?

Hatten wir hier auch schon häufiger, ist ja der FAQ-Thread. Smiley - Deshalb auch nochmal: Im Steuerrecht gibt es dazu einen "einfachen" Begriff: Wirtschaftsgüter haben einen gemeinen Wert, der eben für den entsprechenden Zeitpunkt zu ermitteln ist:

Der gemeine Wert wird durch den Preis bestimmt, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach der Beschaffenheit des Wirtschaftsgutes bei einer Veräußerung zu erzielen wäre. Dabei sind alle Umstände, die den Preis beeinflussen, zu berücksichtigen. Ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse sind nicht zu berücksichtigen.

Wenn es zum Zeitpunkt des Zuflusses keinen "gewöhnlichen Geschäftsverkehr" für den Coin gibt (also keine listende Exchange oder vergleichbares), dann ist der Wert eben: 0 EUR. Es können einem eben auch wertlose Güter zufließen - die später erst wertvoll werden (oder auch nicht).

Unterlassungsaufforderung gegenüber Genesis Mining 
Und was bedeutet das für die "User" rein rechtlich und steuerlich?
In Deutschland: nix.

Yep, sicher. Es ging mir auch eher um die regulatorischen Fragen, die evtl. auch Auswirkungen auf die steuerliche Einschätzung haben werden. Aber, da warten wir ja eh' erstmal auf das angekündigte nächste BMF-Schreiben zur Ertragssteuer.