Hallo tiCet,
Hab gestern mit meinem Anwalt telefoniert, der hat der BaFin eine Mail geschrieben.
Die haben geantwortet, dass sie sich auch seit kurzem mit Bitcoin befassen. Es sei kein E-Geld, allerdings unterteilen sie das Gewerbe mit Bitcoin soweit ich das verstanden habe in 2 Punkte. Primär das Zahlen und Verkaufen mit Bitcoin (denke darunter fallen Shops) und Sekundär der Handel mit Bitcoin selbst (Taschbörsen etc). Letzteres soll unter die Genehmigungspflicht der BaFin und unter das Kreditaufsichtsgesetz fallen (glaube das war es:P )
Genaueres wird die BaFin in naher Zukunft veröffentlichten. Mein Anwalt gibt mir dann bescheid.
Gruß, Nic
Das ist ja hochinteressant! Bitte halte uns (am besten per neuem thread) auf dem laufenden.