Hallo Leute,
Ich habe gestern mit meinem Anwalt telefoniert, der sich mit der BaFin per Mail in Verbindung gesetzt hat.
Die haben geantwortet, dass sie sich auch seit kurzem mit Bitcoin befassen. Es sei zwar kein E-Geld, allerdings unterteilen sie das Gewerbe mit Bitcoin soweit ich das verstanden habe in 2 Punkte.
- Primär das Zahlen und Verkaufen mit Bitcoins (denke darunter fallen Shops) und
- Sekundär der Handel mit Bitcoins selber (Taschbörsen etc).
Letzteres soll unter die Genehmigungspflicht der BaFin und unter das Kreditaufsichtsgesetz fallen (glaube das war es:P )
Genaueres wird die BaFin in naher Zukunft veröffentlichten.
Mein Anwalt steht im Verteiler und wird mir Bescheid geben, falls was Neues kommen sollte.
Gruß, Nic