Ich hätt ne Frage an die Experten hier

Ich gebe meine Tradingliste zur StErklärung mit dazu, die Berechnungen basieren auf LiFo.
Sollte ich das unbedingt kennzeichen das nach LiFo berechnet wurde, oder nur auf nachfragen des Prüfers aüssern ?
Oder gibt es bereits eine gesetzliche Grundlage zum FiFo Zwang ??