Hier geht's ja wieder drunter und drüber. Was hat denn bitte die Besteuerung von
Sachbezügen aus einem Arbeitsverhältnis ("geldwerter Vorteil") mit dem privaten Tausch von Wirtschaftsgütern (BTC gegen Tischtennisbälle) zu tun? Solche Tauschgeschäfte müssen nur dann versteuert werden, wenn sie gewerblicher Natur sind. Für private Tauschgeschäfte gilt das nicht.