Hat dazu jemand was?
Ja, mit einem Shapeshift-Tausch beginnt eine neue Haltefrist.
Is genauso, als wenn Du die Coins für Euros verkaufen würdest, damit endet dann logischerweise auch die aktuelle Haltefrist der Coins.
Kaufst Du für die Euros (oder in Deinem Beispiel Moneros) dann wieder Coins, gilt für die neuen Coins natürlich auch ne neue Haltefrist (wobei in Deinem Beispiel schon für die Monreos ne neue Haltefrist gilt).
Mist. Dann ist es ja völlig egal, ob ich sofort nach Kauf über shapeshift und Monerowallets anonymisiere oder erst nach der Haltefrist Darlegen muss ich es dem FA evtl. so oder so.
Was ist mit Mixen? Beginnt da die Haltefrist auch neu?
Hm, beim Mixen tauschst du Coin x gegen Coin x. Das ist für mich wie einen Zehner in 2 Fünfer wechseln. Es gibt nie einen Gewinn, soviel ist klar. Aber für FiFo wäre es vlt wichtig. Deine persönliche Haltefrist wird real gesehen zurückgesetzt, aber ob es rechtlich auch so ist? Die Frage ist wohl, ob das Mixen eine Veräußerung nach § 23 EStG darstellt. Als Laie tendiere zu nein. Wird dir jetzt aber nicht wirklich helfen.

Ich denke auch. Vor allem erhält man doch auch gar keine Nachweise über den Verlauf des Mixvorganges.
Warum solltest du das denn überhaupt angeben, wenn du am Ende eh dieselbe Anzahl an coins hast? Im Grunde hast du doch den Nachweis von wallet A und den Eingang der Coins auf Wallet B... Beides private Keys evtl auch. Von daher. Denke nicht dass die dann noch die Tx ID haben wollen...
Ich hatte auch eine Menge Wallets im Laufe der Jahre. Zwischen Börse, full Client, mobile Client und Börse hin und her und neue keys angelegt. Ich kann das alles im Nachgang auch nicht mehr rekonstruieren aber am Ende geht alles sauber auf. Wo soll da ein Problem entstehen?