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Board Deutsch (German)
Re: Finanzamt sagt FIFO ist anzuwenden
by
bct_ail
on 29/05/2018, 07:54:12 UTC
Heute kam der Brief vom FA. In dem heißt es:

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Die Finanzverwaltung vertritt die Rechtsauffassung, dass bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinn nach § 23 EStG für den Handel mit Bitcoins die FiFo-Methode anzuwenden ist. Ich bitte Sie deshalb, den Veräußerungsgewinn nach der FiFo-Methode zu ermitteln.

Nun hat sich sowohl rquermann und iudica im Thema FIFO oder LIFO bei Gewinnermittlung für die Steuer dafür ausgesprochen, dass sowohl FiFo wie auch LiFo möglich ist. Das selbe habe ich bereits vielerorts gelesen.

Nun unterstelle ich der Finanzverwaltung, dass ihre Rechtsauffassung nicht korrekt ist. Diesbezüglich würde ich dem Bearbeiter gerne etwas offizielles schicken. Hat jemand bereits etwas offizielles gefunden und würde das hier posten?

EDIT:

Folgendes habe ich bis jetzt gefunden: Antwort auf die Frage des ehemaligen Bundestagsabgeordneten Frank Schäffler (FDP) zur Steuer für Bitcoins. Dieses Schreiben wurde auf bitcoinblog.de verlinkt.
Meiner Meinung nach hat das Finanzamt keiderlei Grundlage LIFO oder FIFO zu erwingen, wenn man sich monatsweise neue Wallets anlegt.

Na ja, sehe es mal so: Du beziehst dich bei der Besteuerung auf einen gesetzlichen Paragraphen, hier § 23 EStG. Dem stimmst du (mehr oder weniger gezwungenermaßen) zu. Nun sagst du aber, ja ich nehme zwar diesen Paragraphen, ABER diesen einen Satz zu FIFO (aus Abs. 1 Nr. 2 Satz 3), dem stimme ich nicht zu. Da fragt die andere Seite natürlich, Warum? Mit welcher Begründung? Wenn du das begünden kannst und das FA erkennt es an, super. Wenn nicht, können wohl Steuerberater wie iudica da eher was machen.